BKK firmus|14.04.2026

PRESSEMITTEILUNG

Einschränkungen im Kassenwahlrecht: BKK firmus künftig nicht mehr bundesweit geöffnet - Keine Auswirkungen für bestehende Mitglieder

Bremen/Essen/Oldenburg/Osnabrück (kkdp)·Eine Regelung, die dem Wettbewerbsgedanken zuwider läuft: Die BKK firmus ist nicht mehr in allen Bundesländern für neue Versicherte geöffnet. Grund hierfür sind organisatorische Veränderungen bei ihren Trägerunternehmen, auf die die Krankenkasse keinen Einfluss hat. Für bestehende Kundinnen und Kunden hat diese Entscheidung keine Auswirkungen.

Für Betriebskrankenkassen, zu denen auch die BKK firmus zählt, gibt es eine wesentliche Besonderheit, die sie von anderen Kassenarten unterscheidet: Das Krankenkassenorganisationsrecht sieht vor, dass Betriebskrankenkassen nur für die Bundesländer geöffnet sein dürfen, in denen ihre Trägerunternehmen eine Betriebsstätte vor Ort haben.
Dieser Sachverhalt wird in regelmäßigen Abständen aufsichtsrechtlich geprüft.
In der jüngeren Vergangenheit hat es bei den Stammunternehmen der BKK firmus einige organisatorische und strukturelle Veränderungen gegeben, die dazu geführt haben, dass nicht mehr jedes der 16 Bundesländer Deutschlands von ihnen abgedeckt wird. Die Konsequenz: Die BKK firmus ist ab sofort in sechs Bundesländern nicht mehr für neue Versicherte geöffnet. Konkret betroffen sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Keine Auswirkungen für bestehende Mitglieder

Für bestehende Kundinnen und Kunden der BKK firmus aus den betroffenen Regionen ändert sich nichts. Alle bestehenden Mitgliedschaften werden wie gewohnt und unverändert fortgeführt. Künftig können alle Personen zur BKK firmus wechseln, die entweder ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitgeber in einem der zehn Bundesländer haben, für die die Kasse weiterhin geöffnet ist. Auf die Einwohnerzahl Deutschlands bezogen, haben nunmehr immerhin noch rund 80 Prozent - und damit der Großteil der Bevölkerung - die Chance, die BKK firmus als ihre Krankenkasse für alle Anliegen rund um das Thema Gesundheit zu wählen.

Wettbewerbsgedanke bleibt auf der Strecke

Dennoch: Der Verlust der bundesweiten Öffnung ist eine Entwicklung, die in vielerlei Hinsicht einen faden Beigeschmack hinterlässt. "Das Kassenwahlrecht - ein hohes und bewährtes Gut im Sinne der Versicherten - wird durch eine solche Regelung ad absurdum geführt. Sie macht unser Erstreckungsgebiet abhängig von den organisatorischen Entwicklungen unserer Trägerunternehmen, die wir nicht beeinflussen können. Es handelt sich um ungleiche Spielregeln für die verschiedenen Kassenarten. Das ist nichts, wovon die Versicherten profitieren - ganz im Gegenteil", sagt Dirk Harrer, Vorstand der BKK firmus.
Aus Sicht der BKK firmus gehört dieser Teil des "Krankenkassenorganisationsrechts" reformiert, um für alle GKV-Kunden ein uneingeschränktes Wahlrecht zu ermöglichen. Für die Ersatzkassen gilt die bundesweite Öffnung übrigens per Gesetz unabhängig von den für die Betriebskrankenkassen genannten Anforderungen.

BKK firmus hält an Säulen des Erfolgs fest

Die Versicherten und ihre Bedürfnisse stets im Blick:
Unabhängig von der künftigen regionalen Öffnung hält die BKK firmus, die mittlerweile mehr als 1,1 Millionen Versicherte und rund 240.000 Arbeitgeber betreut, an ihrem Erfolgskurs der vergangenen Jahre unbeirrt fest. Ein günstiger Zusatzbeitrag, der mindestens im ganzen Jahr 2026 unverändert bleiben soll, ein mehrfach ausgezeichneter Kundenservice, digitale und automatisierte Prozesse im Sinne der Mitglieder sowie attraktive Zusatzleistungen, wie dem 100 Euro-Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung, gehören weiterhin zur BKK firmus!

Die BKK firmus
Die BKK firmus ist entstanden durch den Zusammenschluss mehrerer erfolgreicher Betriebskrankenkassen in Nord-West-Deutschland und kann auf eine mehr als 180-jährige Geschichte zurückblicken. Weitere Informationen zur BKK firmus finden Sie unter www.bkk-firmus.de.

Pressekontakt:

Christian Lang
Telefon 0541 33141-295
E-Mail: christian.lang@bkk-firmus.de


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