Bundesministerium für Gesundheit|24.08.2022
PRESSEMITTEILUNG
Pandemievorsorge für Herbst und Winter: Kabinett beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Wir sind gut vorbereitet auf schwierige Zeiten und geben den Ländern alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden. Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden bleiben die Ziele unserer Corona-Politik. "
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:
Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind ferner Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Darüber hinaus können die Länder abgestuft nach Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren:
1. Stufe
Ab 1. Oktober kann ein Bundesland folgende Schutzmaßnahmen anordnen:
2. Stufe
Sollte sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbauen und stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
Die Änderungsanträge werden als Formulierungshilfe den Fraktionen zur Verfügung gestellt und bedürfen als Bestandteil des "Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Downloads
Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (PDF-Datei, nicht barrierefrei, 260 KB)
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