Bundesministerium für Gesundheit|24.05.2023
PRESSEMITTEILUNG
Reform der Pflegeausbildung: Studierende sollen künftig Vergütung erhalten
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten."
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden - wie bei der beruflichen Ausbildung - über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden."
Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.
Pressekontakt:
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de