Verband der Ersatzkassen e. V.|15.06.2026
PRESSEMITTEILUNG
Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
vdek: Ausgabenexplosion konsequent begrenzen. Keine weiteren Abstriche beim GKV-Spargesetz
"An dem zentralen Grundsatz des Gesetzes, dass sich die Ausgaben im Einklang mit den Einnahmen (einnahmeorientierte Ausgabenpolitik) entwickeln müssen, darf nicht gerüttelt werden", betonte Elsner. In den vergangenen Jahren lagen die Ausgaben regelmäßig oberhalb der Beitragseinnahmen. Die größten Ausgabenblöcke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Krankenhausbereich, gefolgt von Arzneimittel und ärztliche Versorgung. Die Leistungsbereiche mit höchsten Steigerungsraten sind die Heilmittel und Fahrtkosten, aber auch die Bereiche Krankenhaus und Arzneimittel.
So haben sich die Ausgaben im Krankenhausbereich seit 2020 von 82 Milliarden Euro auf 112 Milliarden Euro, die Ausgaben für Arzneimittel von 43 Milliarden Euro auf 58 Milliarden Euro und die Ausgaben für ärztliche Behandlung von 44 Milliarden Euro auf 54 Milliarden Euro erhöht.
Die größten Steigerungsraten erzielten die Heilmittel mit 66 Prozent, die Fahrtkosten mit 46 Prozent, der Krankenhausbereich mit 37 Prozent und die Arzneimittel mit 35 Prozent.
"Die Beitragszahler haben diese überproportionalen Steigerungen mit höheren Beiträgen finanziert. Für eine Stabilisierung der Beiträge braucht es eine faire Lastenteilung.", so Elsner. Neben den Leistungserbringern und den Versicherten muss deshalb auch der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und für eine ausreichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen sorgen. Statt die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden in Höhe von jährlich zwölf Milliarden Euro vollständig zu übernehmen, entzieht er der GKV beim allgemeinen "Bundeszuschuss" für versicherungsfremde Leistungen sogar noch Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
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