Verband der Ersatzkassen e. V.|25.08.2022
PRESSEMITTEILUNG
Bonus für Infektionsschutzbeauftragte
vdek: Mehrkosten müssen vollständig vom Bund refinanziert werden
"Wir unterstützen das Vorhaben, denjenigen Pflegekräften einen weiteren finanziellen Bonus zukommen zu lassen, die in den Pflegeeinrichtungen die innerbetrieblichen Hygieneschutzpläne koordinieren. Die Aufgabe der sogenannten Infektionsschutzbeauftragten ist wichtig und verdient Anerkennung.
Es kann jedoch nicht sein, dass die Mehrkosten in Höhe von rund 130 Millionen Euro für diesen Bonus auf die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgewälzt werden. Der Bund will diese offensichtlich nicht refinanzieren. In den ersten Entwürfen der Änderungsanträge war das noch vorgesehen. Dieser wichtige Punkt ist jedoch still und heimlich im Kabinettsbeschluss herausgenommen worden. Das ist umso unverständlicher, als dass die SPV bereits heute in eine finanzielle Schieflage geraten ist, die gerade notdürftig und systemfremd über Bundesdarlehen aufgefangen werden musste. Das ist ein gefährlicher Schritt hin zu einer Finanzierung der SPV auf Pump.
Refinanzierung des Pflegebonus regeln
Die finanzielle Anerkennung der Pflegekräfte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entsprechend aus Steuermitteln finanziert werden muss. Genauso wurde es auch beim Pflegebonus für alle Pflegekräfte geregelt. Das Parlament ist nun gefordert, die Refinanzierung durch den Bund konsequent zu regeln. Darüber hinaus fordert der vdek, grundsätzlich eine Finanzierungsreform der SPV anzugehen. Auch um die laufend steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege abzufedern. Im Bundesdurchschnitt liegen diese derzeit bereits bei rund 2.200 Euro monatlich."
Reformvorschläge der Ersatzkassen zur Finanzierungsreform
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
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