Statistisches Bundesamt|29.10.2025
PRESSEMITTEILUNG
72.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Weitere 198 000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören.
Familienangehörige etwas häufiger privat mitversichert
Jede neunte Person (11 %) in Deutschland war im Jahr 2023 privat krankenversichert. Das waren gut 9,0 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 % beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige. Familienangehörige werden im Vergleich zu Versicherten insgesamt etwas häufiger privat mitversichert als gesetzlich: Bei ihnen betrug der Anteil der privat Versicherten 12 %.
Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert - das betrifft zum Beispiel Selbständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 % der gesetzlich Versicherten aus.
Methodische Hinweise:
Es handelt sich um Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der rund 1 % der Bevölkerung zu seinen Lebensbedingungen befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Wohnungslose, Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie ausländischer diplomatischer Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden nicht erfasst. Einen Anspruch auf Krankenversorgung haben beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Kriegsrente oder von Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter haben zudem einen Anspruch auf Krankenversorgung im Rahmen der Beihilfe, Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Heilfürsorge sowie freiwillige Wehrdienstleistende. Darüber hinaus besteht ein Anspruch im Rahmen der Freien Heilfürsorge der Polizei und Bundeswehr.
Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Krankenversicherungen, das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.
Ab der Veröffentlichung der Endergebnisse 2023 des Mikrozensus erfolgt die Hochrechnung anhand von Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Einen Überblick über die Auswirkungen auf die Ergebnisse durch die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 und die Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Die Ergebnisse können in der Datenbank GENESIS-Online (12251-0200 bis 12251-0203 Krankenversicherung) sowie in der Online-Datenbank der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) abgerufen werden.
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