Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|10.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
Claudia Reich wird neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Berlin (kkdp)·Claudia Reich wird neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Ihre Tätigkeit beginnt die Juristin am 9. Februar 2026 und löst Andreas Wagener ab, der seit 1990 bei der DKG tätig war und zuletzt neben der Vorstandstätigkeit die Rechtsabteilung leitete. Claudia Reich wird auch diese Tätigkeit übernehmen.
Die 44-Jährige wechselt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Verband der Krankenhausträger. Beim G-BA war sie Syndikusrechtsanwältin und Justitiarin. Ihr Spezialgebiet war das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz-Verfahren (AMNOG). Zuvor war sie in einer Leipziger Kanzlei Partnerin mit Spezialisierung auf Medizinrecht.
Vor dem Hintergrund eines hochdynamischen regulatorischen Umfelds, stetig wachsender juristischer Anforderungen und der zunehmenden Komplexität in der stationären Versorgung gewinnt die Organisationsentwicklung innerhalb des Verbandes weiter an Bedeutung. Mit der Zuständigkeit für die Rechtsabteilung und die personalbezogenen Bereiche übernimmt Claudia Reich zentrale Themen, die unmittelbar von diesen externen Erfordernissen geprägt sind.
"Die DKG ist das Sprachrohr der Krankenhäuser. Im G-BA habe ich bereits mit allen Bänken zu tun gehabt und erwarte interessante neue Aufgaben in der Verknüpfung von Krankenhausversorgung, Selbstverwaltung und natürlich juristischer Aufgaben", erklärt die designierte DKG-Vize Claudia Reich.
"Mit Claudia Reich arbeitet nun eine weitere hervorragende und in der Selbstverwaltung erfahrene Juristin für die stationäre Versorgung in Deutschland. Ich bin mir sicher, dass sie in der Nachfolge des langjährigen Leiters der Rechtsabteilung und stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Wagener nicht nur die Krankenhäuser in Rechtsangelegenheiten professionell unterstützen, sondern auch den Verband im Vorstand gut mitführen und organisieren wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit", erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
"Die Ressorts, die unsere neue Vorstandskollegin übernimmt, sind für uns sowohl gesundheitspolitisch als auch für die Weiterentwicklung des Verbandes von zentraler Bedeutung. Immer häufiger landen komplexe gesundheitspolitische Fragen vor Gericht und werden durch Rechtsakte entschieden - die Anforderungen an fundierte juristische Bewertungen steigen stetig. Gleichzeitig müssen wir uns als Verband permanent strukturell weiterentwickeln, um auf die externen Veränderungen im Gesundheitswesen verlässlich reagieren zu können. Ein leistungsfähiger Personalbereich, der diese Entwicklung unterstützt und vorantreibt, ist dafür zentral: Von der Gewinnung neuer Fachkräfte bis zur kontinuierlichen Qualifizierung unseres Teams hängt viel davon ab, wie gut wir intern aufgestellt sind", ergänzt Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG.
Die 44-Jährige wechselt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Verband der Krankenhausträger. Beim G-BA war sie Syndikusrechtsanwältin und Justitiarin. Ihr Spezialgebiet war das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz-Verfahren (AMNOG). Zuvor war sie in einer Leipziger Kanzlei Partnerin mit Spezialisierung auf Medizinrecht.
Vor dem Hintergrund eines hochdynamischen regulatorischen Umfelds, stetig wachsender juristischer Anforderungen und der zunehmenden Komplexität in der stationären Versorgung gewinnt die Organisationsentwicklung innerhalb des Verbandes weiter an Bedeutung. Mit der Zuständigkeit für die Rechtsabteilung und die personalbezogenen Bereiche übernimmt Claudia Reich zentrale Themen, die unmittelbar von diesen externen Erfordernissen geprägt sind.
"Die DKG ist das Sprachrohr der Krankenhäuser. Im G-BA habe ich bereits mit allen Bänken zu tun gehabt und erwarte interessante neue Aufgaben in der Verknüpfung von Krankenhausversorgung, Selbstverwaltung und natürlich juristischer Aufgaben", erklärt die designierte DKG-Vize Claudia Reich.
"Mit Claudia Reich arbeitet nun eine weitere hervorragende und in der Selbstverwaltung erfahrene Juristin für die stationäre Versorgung in Deutschland. Ich bin mir sicher, dass sie in der Nachfolge des langjährigen Leiters der Rechtsabteilung und stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Wagener nicht nur die Krankenhäuser in Rechtsangelegenheiten professionell unterstützen, sondern auch den Verband im Vorstand gut mitführen und organisieren wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit", erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
"Die Ressorts, die unsere neue Vorstandskollegin übernimmt, sind für uns sowohl gesundheitspolitisch als auch für die Weiterentwicklung des Verbandes von zentraler Bedeutung. Immer häufiger landen komplexe gesundheitspolitische Fragen vor Gericht und werden durch Rechtsakte entschieden - die Anforderungen an fundierte juristische Bewertungen steigen stetig. Gleichzeitig müssen wir uns als Verband permanent strukturell weiterentwickeln, um auf die externen Veränderungen im Gesundheitswesen verlässlich reagieren zu können. Ein leistungsfähiger Personalbereich, der diese Entwicklung unterstützt und vorantreibt, ist dafür zentral: Von der Gewinnung neuer Fachkräfte bis zur kontinuierlichen Qualifizierung unseres Teams hängt viel davon ab, wie gut wir intern aufgestellt sind", ergänzt Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 39801-1020
pressestelle@dkgev.de
