Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|24.10.2023

PRESSEMITTEILUNG

DKG zu den angekündigten Liquiditätshilfen
Krankenhäuser benötigen verlässliche Kostendeckung und keine Scheinlösungen

Berlin (kkdp)·Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Krankenhäusern weiterhin keine Unterstützung zur Bewältigung der drastischen inflationsbedingten Mehrausgaben zukommen zu lassen. Die DKG weist darauf hin, dass es sich bei den im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes angekündigten Liquiditätshilfen nicht um zusätzlich bereitgestellte und dringend benötigte Kostenerstattung handelt, sondern bereits gegenüber den Krankenkassen bestehende Forderungen lediglich früher ausgezahlt werden. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:

"Bei den versprochenen Liquiditätshilfen handelt es sich nicht um zusätzliches Geld, das den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt wird. Es sollen lediglich Gelder früher ausgezahlt werden, die den Kliniken für ihre Leistungen ohnehin zustehen. Dabei geht es vor allem um Zahlungen für Gehälter der Pflegekräfte. Diese werden aus den Pflegebudgets beglichen. Der Abschluss dieser Pflegebudgets wird seit Jahren durch die destruktive Verhandlungsstrategie der Kostenträger verschleppt. Auch der nun eingeführte Mindererlösausgleich im Pflegebudget muss erst in schwierigen Verhandlungen mit den Kassen realisiert werden. Ob das Geld dadurch schneller fließt, bleibt abzuwarten. Die Krankenhäuser bzw. ihre Beschäftigten erhalten also Geld, das ihnen für ihre geleistete Arbeit per Gesetz ohnehin längst zusteht.

Das ändert natürlich nichts am Grundproblem der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser, das durch die nicht ausgeglichenen inflationsbedingten Kostensteigerungen noch einmal verschärft wurde. Die Krankenhäuser stehen kurz vor einem Gesamtdefizit von zehn Milliarden Euro. Diese Summe gilt es auszugleichen. Es nützt nichts, wenn uns heute Geld ausgezahlt wird, das dann morgen wieder fehlt. Die Krankenhäuser benötigen einen vollen Inflationsausgleich, um die klaffende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder zu schließen und die Insolvenzgefahr zu bannen. Die Länder haben längst verstanden, dass die wirtschaftliche Schieflage der Krankenhäuser die Patientenversorgung bedroht und drängen deshalb auf ein wirkungsvolles Vorschaltgesetz. Der Hinweis des Bundesgesundheitsministers auf ohnehin notwendige Strukturveränderungen ist weder Angebot noch Lösung, sondern das Eingeständnis des aktuellen politischen Versagens."

Pressekontakt:

Joachim Odenbach
Pressesprecher
Telefon 030/39801-1020
pressestelle@dkgev.de


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