Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|27.03.2026
PRESSEMITTEILUNG
KHAG-Beschluss des Bundesrats
Krankenhäuser befürchten starke Leistungseinschränkungen
Berlin (kkdp)·Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den heutigen Beschluss des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Insbesondere die Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig verbindliches Kriterium zur Vergabe von Leistungsgruppen sein sollen, stoßen auf Kritik der Krankenhäuser. Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG Prof. Dr. Henriette Neumeyer:
"Der Bundesrat hat heute das Kapitel der Krankenhausreform zumindest vorerst abgeschlossen. Gut ist, dass Krankenhäuser und Länder nun wissen, welche Bedingungen für die Planung herrschen. Offen bleiben zahlreiche Finanzierungsfragen, die die Politik auf die lange Bank geschoben hat, die uns aber in den kommenden Jahren sicher wieder beschäftigen werden. Das betrifft insbesondere das untaugliche Konzept zur Finanzierung der Vorhaltekosten, das anders als versprochen keine einzige bedarfsnotwendige Klinik mit geringen Fallzahlen vor der wirtschaftlich bedingten Schließung schützen wird. Nach der heutigen Entscheidung wird aber vor allem die nach wie vor umstrittene Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Zukunft zu Problemen führen. Denn neben ihrer auch weiterhin sanktionierten Funktion als Untergrenze werden sie nun sachfremd noch als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen verankert. Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen auch nur zeitweise reißen, sollen ihnen auch alle anderen Leistungsgruppen entzogen werden. In der Versorgungspraxis wird dies zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen - entweder weil Kliniken prophylaktisch Betten sperren um die Grenzen sicher nicht zu reißen, oder weil sie mit der Nichtzuweisung aller Leistungsgruppen sanktioniert werden.
Wir befürchten, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von diesem Effekt betroffen sein wird. Dabei geht es keineswegs nur um kleine Kliniken. Vor allem Maximalversorger werden diese Regelung zu spüren bekommen. Dass die Bundesregierung nun in einer mitbeschlossenen Protokollnotiz verspricht, die Regelung evaluieren zu wollen und ansonsten die Bedenken der Länder "zur Kenntnis" nimmt, ist für die Versorgungssicherung nicht nur wirkungslos, sondern birgt auch Gefahren für die Rechtssicherheit der Planungsentscheidungen auf Landesebene.
Eine weitere Baustelle bleibt die Reform des Pflegebudgets. Die grundsätzliche Änderung ist schon falsch, schafft sie doch einen unglaublichen, bürokratischen Mehraufwand und wird mehr Fragen als Antworten mit sich bringen. Zudem wäre eine Klarstellung nötig gewesen, dass frühestens 2027 hauswirtschaftliche und ähnliche Tätigkeiten ausgenommen werden und das nur unter der Bedingung, dass die Kosten dafür wieder vollständig in die Fallpauschalen eingegliedert werden. Aus Sicht der Krankenhäuser und vor allem der Patientinnen und Patienten haben die Länder heute leider eine folgenreiche Entscheidung getroffen."
"Der Bundesrat hat heute das Kapitel der Krankenhausreform zumindest vorerst abgeschlossen. Gut ist, dass Krankenhäuser und Länder nun wissen, welche Bedingungen für die Planung herrschen. Offen bleiben zahlreiche Finanzierungsfragen, die die Politik auf die lange Bank geschoben hat, die uns aber in den kommenden Jahren sicher wieder beschäftigen werden. Das betrifft insbesondere das untaugliche Konzept zur Finanzierung der Vorhaltekosten, das anders als versprochen keine einzige bedarfsnotwendige Klinik mit geringen Fallzahlen vor der wirtschaftlich bedingten Schließung schützen wird. Nach der heutigen Entscheidung wird aber vor allem die nach wie vor umstrittene Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Zukunft zu Problemen führen. Denn neben ihrer auch weiterhin sanktionierten Funktion als Untergrenze werden sie nun sachfremd noch als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen verankert. Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen auch nur zeitweise reißen, sollen ihnen auch alle anderen Leistungsgruppen entzogen werden. In der Versorgungspraxis wird dies zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen - entweder weil Kliniken prophylaktisch Betten sperren um die Grenzen sicher nicht zu reißen, oder weil sie mit der Nichtzuweisung aller Leistungsgruppen sanktioniert werden.
Wir befürchten, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von diesem Effekt betroffen sein wird. Dabei geht es keineswegs nur um kleine Kliniken. Vor allem Maximalversorger werden diese Regelung zu spüren bekommen. Dass die Bundesregierung nun in einer mitbeschlossenen Protokollnotiz verspricht, die Regelung evaluieren zu wollen und ansonsten die Bedenken der Länder "zur Kenntnis" nimmt, ist für die Versorgungssicherung nicht nur wirkungslos, sondern birgt auch Gefahren für die Rechtssicherheit der Planungsentscheidungen auf Landesebene.
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Eine weitere Baustelle bleibt die Reform des Pflegebudgets. Die grundsätzliche Änderung ist schon falsch, schafft sie doch einen unglaublichen, bürokratischen Mehraufwand und wird mehr Fragen als Antworten mit sich bringen. Zudem wäre eine Klarstellung nötig gewesen, dass frühestens 2027 hauswirtschaftliche und ähnliche Tätigkeiten ausgenommen werden und das nur unter der Bedingung, dass die Kosten dafür wieder vollständig in die Fallpauschalen eingegliedert werden. Aus Sicht der Krankenhäuser und vor allem der Patientinnen und Patienten haben die Länder heute leider eine folgenreiche Entscheidung getroffen."
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
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