Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|28.12.2021
PRESSEMITTEILUNG
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Grundsätzliche Vorgaben des Gesetzgebers als Entscheidungshilfe bei der Triage sind richtig
Zudem ist es wichtig, dass Art.3 Abs.3 Satz 2 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht klar betont wird. Eine pauschale Diskriminierung aufgrund von Behinderung kann und darf es auch bei Triage-Entscheidung nicht geben. Zugleich bleibt aber für die Ärztinnen und Ärzte das moralisch ethische Dilemma, in Extremsituationen unter hohem Druck und in extremer Eile Priorisierungsentscheidungen treffen, die Komorbiditäten berücksichtigen und den Erfolg einer Behandlung abschätzen zu müssen und somit wesentlichen Einfluss auf Leben, Lebensqualität und Überleben haben werden.
Das Urteil macht aber auch deutlich, wie wichtig es ist, eine maximale Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Es verdeutlicht auch die Verantwortung jedes Einzelnen eine Überlastung der Kliniken zu verhindern.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Pressesprecher
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