Hartmannbund - Verband dt. Ärzte e. V.|02.06.2025
PRESSEMITTEILUNG
Dringend nötiger Gesundheitsschutz nach Fehlgeburt
Hartmannbund begrüßt gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten
Positiv sei gleichzeitig, dass das Beschäftigungsverbot in Ausnahmefällen seitens der betroffenen Frau ausgesetzt werden kann, indem sie sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Das bedeute Selbstverantwortung und Selbstbestimmung - denn je nach individueller Situation könne es auch zur Genesung beitragen, den Arbeitsalltag aufrechtzuerhalten.
Prof. Dr. med. Volker Harth, Vorsitzender des Arbeitskreises "Gesundheitsdienste" im Hartmannbund, würdigt die Neuerung durch das Mutterschutzanpassungsgesetz als Fortschritt für ein geschlechtergerechtes Gesundheitssystem. "Wir freuen uns zu sehen, dass die Petition einer betroffenen Frau zu einer Gesetzesinitiative der Unionsparteien und schließlich zu dieser Neuregelung geführt hat. Das ist gelebte Demokratie und trägt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei.
Pressekontakt:
Michael Rauscher, Hartmannbund
Tel.: 030 206208-11
Fax: 030 206208-711