Gemeinsamer Bundesausschuss|21.11.2024
PRESSEMITTEILUNG
Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss finanziert insgesamt 50 Projektvorhaben im einstufig und zweistufig langen Verfahren
Außerdem fördert der Innovationsausschuss das erste Projekt im neuen einstufigen Verfahren für Projekte mit langer Laufzeit.
Eine Liste der Projekte wird der Innovationsausschuss in Kürze - voraussichtlich im Dezember 2024 - auf seiner Website veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Projektnehmer die Förderbedingungen akzeptieren und die Bescheide dadurch verbindlich werden. Die Projektbeschreibungen sind später auch in der filterbaren Übersicht auf der Website zu finden.
Förderung von neuen Projekten
Im zweistufigen Förderverfahren (Förderbekanntmachungen aus 2023) wurden nach Abschluss der Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1) nun 20 Projekte (Vollanträge) für die Durchführung der neuen Versorgungsform (Stufe 2) ausgewählt. Sie verteilen sich thematisch wie folgt:
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 3 Projektvorhaben ohne thematische Vorgabe (themenoffener Bereich).
Im neuen einstufigen Verfahren für Projekte mit langer Laufzeit (in der Regel 36 Monate und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate) ist keine Konzeptentwicklungsphase vorgeschaltet. Der Innovationsausschuss hatte auf seine themenoffene Förderbekanntmachung insgesamt 6 Projektanträge erhalten. Ein Projekt erhält nun eine finanzielle Förderung.
Konzeptentwicklungen auf Basis von Ideenskizzen
Die im zweistufigen Verfahren zur Konzeptentwicklungausgewählten Ideenskizzen verteilen sich thematisch wie folgt:
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 5 Projektvorhaben ohne thematische Vorgabe (themenoffener Bereich).
Hintergrund
Nähere Informationen zu den verschiedenen Förderverfahren und ihren Anforderungen sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf seiner Website.
Pressekontakt:
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