Spitzenverband Bund der Krankenkassen|12.01.2026

PRESSEMITTEILUNG

Lieferengpässe durch Frühwarnsystem und Bevorratungspflichten bekämpfen

Berlin (kkdp)·Ende vergangenen Jahres hat der GKV-Spitzenverbandes dem Bundesgesundheitsministerium einen Bericht (gemäß § 425 Absatz 1 SGB V) vorgelegt, der einen Überblick über die Umsetzung der durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 eingeführten Maßnahmen durch Krankenkassen sowie ihrer Verbände gibt. "Insgesamt stellt der mit dem ALBVVG gewählte Ansatz mit dem Ziel, eine größere Liefersicherheit durch ein dauerhaft höheres Preisniveau zu erreichen, keinen tragfähigen Lösungsweg dar", so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zur WirtschaftsWoche. Es sei, so Stoff-Ahnis weiter, kein Zusammenhang erkennbar, wonach die Medikamente besser verfügbar würden, wenn mehr dafür gezahlt werde. Lieferengpässe seien global zu beobachten. Gegenüber der WirtschaftsWoche betonte Stoff-Ahnis weitere zentrale Punkte aus dem Bericht, nämlich dass der Schlüssel im Kampf gegen Lieferengpässe in einem umfassenden Frühwarnsystem und einer umfassenden Bevorratungspflicht liegen würden.


Dokumente und Links

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik