IKK Südwest|20.04.2022

PRESSEMITTEILUNG

Einheitliche Gesundheitsversorgung für Ukraine-Geflüchtete gefordert

Saarbrücken (kkdp)·Servicehotline auf Ukrainisch ab sofort erreichbar

Die IKK Südwest spricht sich für einen bundeseinheitlichen und flächendeckenden Zugang zur medizinischen Versorgung für Geflüchtete aus. Ziel muss es sein, den Menschen aus der Ukraine schon von Beginn an einen einfachen und gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Leistungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu gewähren. Für die Geflüchteten hat die IKK Südwest jetzt eine russisch-ukrainisch sprechende Servicehotline geschaltet.

"Aktuell ist die die Gesundheitsversorgung von Ukraine-Geflüchteten nicht bundeseinheitlich geregelt, verbunden mit zusätzlicher Belastung und Aufwand für diese Menschen", so Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest. Die Krankenbehandlung erfolgt in der Regel nach der Ausgabe von Behandlungsscheinen. "Damit eine rasche und unkomplizierte gesundheitliche Versorgung auch von traumatisierten, schwangeren und erkrankten Geflüchteten aus der Ukraine erfolgen kann, sind bundeseinheitliche Regelungen, die verpflichtend für alle Beteiligten gelten, unabdingbar."

Bereits seit Beginn des Ukraine-Krieges setzt sich die IKK Südwest für die medizinische Versorgung der Geflüchteten ein und hat dafür gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz für die auftragsweise Betreuung von Geflüchteten in Gesundheitsangelegenheiten geschlossen, der jedoch bisher nicht alle Kommunen beigetreten sind.

"Analoge Vereinbarungen in Hessen und im Saarland existieren bedauerlicherweise nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten die gesamte Abwicklung übernehmen, auch die Ausgabe der Chipkarten. Das spart Verwaltungsaufwand bei den Kommunen und führt auch bei Kliniken, Ärzten und Apotheken zu unbürokratischeren Abwicklung."

Ukrainisch-sprechende Servicehotline startet

Die IKK Südwest hat jetzt eine Servicehotline speziell für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet, unter der grundsätzliche Fragen zur medizinischen Versorgung und zur gesetzlichen Krankenversicherung geklärt werden können. Thomas Bost, Leiter Servicecenter und Koordinator der Ukraine-Hilfe bei der IKK Südwest, erklärt: "Geflüchtete haben grundlegende, oft rudimentäre Gesundheitsfragen, weil ihnen weder Land noch Gesundheitssystem vertraut sind. Das betrifft zum Beispiel das richtige Verhalten im Notfall und die Funktionsweise eines Arztbesuchs. Andere wollen wissen, wie sie an Medikamente kommen. Ukrainisch-sprechende Kolleginnen und Kollegen der IKK Südwest haben sich bereit erklärt, Hilfesuchenden bei diesen Anliegen schnell und unkompliziert zu helfen."

Die Servicehotline ist von Montags bis Freitags zwischen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr unter 0800/0 119 110 erreichbar. Zusätzlich dazu können Hilfesuchende auch über ukraine@ikk-sw.de ihr Anliegen an das Service-Team richten.

Darüber hinaus hat die IKK Südwest umfangreiche Informationen zur medizinischen Versorgung in Ukrainisch auf ihrer Webseite bereitgestellt unter: https://www.ikk-suedwest.de/faq-gefluechtete-aus-der-ukraine

Hintergrund

Innerhalb der ersten 18 Aufenthaltsmonate ist grundsätzlich die jeweilige Sozialbehörde für die Sicherstellung der Krankenbehandlung verantwortlich. Die Krankenbehandlung erfolgt in der Regel nach der Ausgabe von Behandlungsscheinen. Allerdings wurde bereits im Jahr 2016 eine Vereinbarung zur Betreuung von Asylbewerbern mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz geschlossen. Hiernach übernehmen die teilnehmenden Krankenkassen die Betreuung von Asylbewerbern bereits vor Ablauf der 18 Monate. Die IKK Südwest ist hierbei für die Betreuung von Asylbewerbern der kreisfreien Städte Mainz, Landau und Neustadt a. d. Weinstraße sowie des Landkreises Südliche Weinstraße zuständig. Voraussetzung dafür ist jedoch der Beitritt der jeweiligen Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zur Rahmenvereinbarung, was aber nicht verpflichtend ist. Für das Saarland und Hessen existiert aktuell keine derartige Rahmenvereinbarung.

Pressekontakt:

Mathias Gessner
Tel.: 06 81/38 76-1163
Fax: 06 81/38 76-2799


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