IKK Südwest|12.09.2022

PRESSEMITTEILUNG

Immer mehr Krankmeldungen sind digital
eAU sorgt für Entlastung bei Versicherten

Saarbrücken (kkdp)·Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist auf dem Vormarsch - das belegt eine aktuelle Auswertung der IKK Südwest. Ein Großteil der Arztpraxen übermittelt die Krankmeldung an die Krankenkasse mittlerweile auf digitalem Weg. Und auch Arbeitgeber nutzen schon die Möglichkeit der elektronischen AU. Versicherte müssen den "gelben Schein" in Zukunft nicht mehr selbst verschicken.

Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, hat in der Vergangenheit drei Ausdrucke der Krankmeldung erhalten: einen für die eigenen Unterlagen, einen für die Krankenkasse und einen dritten für den Arbeitgeber. Zukünftig soll sich das mit der eAU aber ändern - und tut es bereits. Das zeigt eine Auswertung der IKK Südwest: Während im Januar nur 10 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Wege von den Arztpraxen in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland an die IKK Südwest übermittelt wurden, sind es im August 2022 schon fast 70 Prozent. Alleine in den letzten zwei Monaten hat sich die Anzahl der elektronischen AUs mehr als verdoppelt.

Wichtiger Schritt bei Entbürokratisierung

"Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet den Versicherten bei einer Krankmeldung einen echten Mehrwert: Prozesse werden vereinfacht und entbürokratisiert. Es ist erfreulich zu sehen, dass die eAU bei so vielen Ärztinnen und Ärzten jetzt zum Praxisalltag gehört und nach unserer Analyse auf immer mehr Akzeptanz stößt", sagt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.

Für Versicherte bedeutet die Einführung der eAU konkret: Sofern der Arzt die technische Ausstattung besitzt, bekommen Patienten zunächst nur noch zwei Exemplare ihrer Krankmeldung vom behandelnden Arzt ausgehändigt - eins für sie selbst und eins für den Arbeitgeber. Die Meldung an die Krankenkasse übernimmt die Arztpraxis digital. Lediglich dem Arbeitgeber müssen Versicherte die Bescheinigung weiterhin zukommen lassen.

Ab 01.01.2023 wird die Übermittlung der Krankmeldung auch an die Arbeitgeber elektronisch erfolgen. Arbeitgeber müssen diese aktiv bei der Krankenkasse abfragen. Versicherte müssen ab diesem Zeitpunkt nichts mehr tun, außer ihren Arbeitgeber über ihr Fehlen und die voraussichtliche Dauer zu informieren.

Immer mehr Arbeitgeber testen die elektronische Übermittlung

Bis Ende des Jahres läuft noch die Pilotphase, an der Unternehmen daran freiwillig teilnehmen können, um interne Abläufe zu testen. Und immer mehr Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland nutzen diese Möglichkeit: Über 16.000 elektronische AUs wurden bereits von der IKK Südwest erfolgreich an die jeweiligen Arbeitgeber übermittelt.

Pressekontakt:

Mathias Gessner
Tel.: 06 81/38 76-1163
Fax: 06 81/38 76-2799


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