IKK e.V.|11.02.2026
STATEMENT
Statement zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung
Berlin (kkdp)·"Die von der Bundesregierung präsentierte Digitalisierungsstrategie geht in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass Gesundheitsministerin Warken Tempo macht und im ersten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für ein ´Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum´ vorlegen will. Die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Einbindung von Anwendungen wie der digitalen Ersteinschätzung, einer digitalen Terminvermittlung und der E-Überweisung schafft nicht nur für die Versicherten spürbare Mehrwerte, sondern ist aus unserer Sicht auch entscheidend für die Etablierung eines funktionsfähigen Primärversorgungssystems. Schneller verfügbare medizinische Daten und eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sind für ein solches Primärarztsystem die notwendige Basis.
Die Innungskrankenkassen fordern jedoch eine Erweiterung der Zugriffsrechte auf die Daten der ePA: Auch den Krankenkassen muss - stets in enger Abstimmung mit den Versicherten - der Zugriff erlaubt sein. Erst dadurch erhalten die Kassen die Möglichkeit, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, Präventions- und Gesundheitsförderangebote gezielt zu steuern und die Versicherten aktiv in die Gestaltung ihrer Gesundheitswege zu unterstützen.
Wir begrüßen, dass europaweit verfügbare Gesundheitsdaten den Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandort Deutschland stärken. Zugleich ist es wichtig und rechtlich notwendig, klarzustellen, dass diese Daten nicht als ´gratis Rohstoff´ für die Industrie dienen dürfen. Wenn pharmazeutische Unternehmen diese Daten zur Entwicklung von Arzneimitteln, Versorgungskonzepten oder Analyseprodukten nutzen, muss eine angemessene finanzielle Rückvergütung fließen - etwa an einen Daten- oder Forschungsfonds. Nur so bleibt der Nutzen der Daten im System.
Kritisch sehen wir indes die Stärkung der Rolle der gematik als zentral verantwortlicher Akteur für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Es muss konsequent sichergestellt werden, dass die gematik nicht selbst Marktteilnehmer wird und sich damit auf eine Ebene mit privatwirtschaftlichen Anbietern begibt. Zudem bedarf das Finanzierungskonzept der gematik im Referentenentwurf dringend einer Neuausrichtung: Die gematik darf nicht allein über Beitragsgelder finanziert werden. Beitragsmittel der Sozialversicherung sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Aufgaben verwendet werden, die unmittelbar der Krankenversicherung dienen. Eine Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Infrastrukturprojekte über Krankenkassenbeiträge ist nicht haltbar."
Die Innungskrankenkassen fordern jedoch eine Erweiterung der Zugriffsrechte auf die Daten der ePA: Auch den Krankenkassen muss - stets in enger Abstimmung mit den Versicherten - der Zugriff erlaubt sein. Erst dadurch erhalten die Kassen die Möglichkeit, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, Präventions- und Gesundheitsförderangebote gezielt zu steuern und die Versicherten aktiv in die Gestaltung ihrer Gesundheitswege zu unterstützen.
Wir begrüßen, dass europaweit verfügbare Gesundheitsdaten den Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandort Deutschland stärken. Zugleich ist es wichtig und rechtlich notwendig, klarzustellen, dass diese Daten nicht als ´gratis Rohstoff´ für die Industrie dienen dürfen. Wenn pharmazeutische Unternehmen diese Daten zur Entwicklung von Arzneimitteln, Versorgungskonzepten oder Analyseprodukten nutzen, muss eine angemessene finanzielle Rückvergütung fließen - etwa an einen Daten- oder Forschungsfonds. Nur so bleibt der Nutzen der Daten im System.
Kritisch sehen wir indes die Stärkung der Rolle der gematik als zentral verantwortlicher Akteur für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Es muss konsequent sichergestellt werden, dass die gematik nicht selbst Marktteilnehmer wird und sich damit auf eine Ebene mit privatwirtschaftlichen Anbietern begibt. Zudem bedarf das Finanzierungskonzept der gematik im Referentenentwurf dringend einer Neuausrichtung: Die gematik darf nicht allein über Beitragsgelder finanziert werden. Beitragsmittel der Sozialversicherung sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Aufgaben verwendet werden, die unmittelbar der Krankenversicherung dienen. Eine Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Infrastrukturprojekte über Krankenkassenbeiträge ist nicht haltbar."
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
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