Kanzlei Michaela Maria Bahlmann|03.01.2024

PRESSEMITTEILUNG

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber in 2024 wissen müssen

Hameln (kkdp)·Das neue Jahr bringt einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Außerdem gab es in 2023 einige spannende Gerichtsurteile. Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen!

Muss ich meinen Resturlaub bis Ende März nehmen?

"Den Resturlaub aus diesem Jahr muss man bis Ende März genommen haben, sonst verfällt er." Das glauben viele - stimmt aber nicht. Urlaubsansprüche verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber vorher auch ausdrücklich auf noch bestehende Resturlaubstage hingewiesen hat. Eine allgemeine Mail der Personalabteilung reicht übrigens nicht aus. Der Chef oder die Chefin muss jeder und jedem Beschäftigten individuell seine offenen Urlaubstage erläutern. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf die Verjährung nach drei Jahren aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, noch auf den Verfall des Urlaubs spätestens zum 31. März des Folgejahres, der sich aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer:innen noch Jahrzehnte Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich Anfang 2023 entschieden, dass für Beschäftigte, die aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden, am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Ausscheidens der Urlaubsanspruch verjährt. Falls Sie also noch Resturlaub bei Ihrem alten Arbeitgeber von vor fünf Jahren haben und planten, sich den nachträglich auszahlen zu lassen: das klappt leider nicht.

Kann der Arbeitgeber ein Attest anzweifeln?

Die Regelung aus der COVID-Zeit gilt wieder: Mitarbeitende haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, telefonisch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten - allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und auch nur dann, wenn sie in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind.

Das gilt auch, wenn Ihr Kind erkrankt ist und Sie deswegen daheim bleiben müssen. Seit dem 18. Dezember 2023 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder per Telefon krankschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen bei Kindern sind die gleichen. Sie müssen der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein, und die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.

Die Krankschreibung des Kindes ist Voraussetzung dafür, dass Eltern Krankengeld gezahlt wird, wenn sie aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes daheim bleiben müssen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule oder Kita gehen kann. Es beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts.

Während der Coronapandemie gab es länger Krankengeld: pro Elternteil statt bisher 10 Tage, 30 Tage pro Kind, für Alleinerziehende 60 Tage. Nun werden die Kinderkrankentage 2024 wieder reduziert. Das bedeutet: Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es Kinderkrankengeld pro Kind maximal für 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende für 30 Tage.

Kinderkrankengeld bekommen Eltern für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Allerdings muss die Krankenkasse nur dann für den Arbeitgeber einspringen, wenn die Regelung des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (Entgeltfortzahlung bei vorübergehender persönlicher Verhinderung) vertraglich abbedungen worden ist. Arbeitgebern empfehle ich deshalb, die bestehenden Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Übrigens: Bekam man vom Arzt oder von der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, war daran lange Zeit nur schwer zu rütteln. Hatten Arbeitgeber einen Verdacht und vermuteten ein falsches Attest, konnten sie die Krankschreibung über den Medizinischen Dienst prüfen lassen. Die Chancen für Arbeitgeber, dass daraus etwas folgt, waren aber bisher meist äußerst gering.

In einer aktuellen Entscheidung stellen die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts klar, dass einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Attest weiterhin ein hoher Beweiswert zukommt. Der Beweiswert eines Attests kann jedoch aus verschiedenen Gründen erschüttert werden. Etwa, wenn die Krankheitsgeschichte unplausibel erscheint oder es unverhältnismäßig häufige Arztwechsel gab oder wenn offensichtlich gegen wesentliche Punkte der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie verstoßen wurde. Das bedeutet: Ein Attest kann jetzt einfacher angezweifelt werden als bisher.

Braucht jedes Unternehmen eine Meldestelle für Whistleblower?

Whistleblower sind Mitarbeitende, die Missstände im Unternehmen entdecken und dann einer internen Meldestelle Hinweise über Rechtsverstöße geben. Eigentlich eine gute Sache, damit das Unternehmen die Missstände schnell beseitigen kann. Damit diese Mitarbeitenden keine Konsequenzen fürchten müssen, sollten Whistleblower besser geschützt werden. Im Dezember ist eine Änderung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft getreten. Nun müssen alle Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten eine interne Meldestelle unterhalten. Bislang gab es diese Vorgabe nur für große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie für Arbeitgeber in ausgewählten Branchen. Kommt der Arbeitgeber der neuen Pflicht zur Einrichtung des Hinweisgebersystems nicht nach, drohen nun drakonische Strafen.

Bis wann können Arbeitgeber die Inflationsprämie zahlen?

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei bis zu 3000 Euro an ihre Beschäftigten auszahlen, um die durch Pandemie, Krieg und Inflation gestiegenen Preise auszugleichen. Ob und in welcher Höhe die Inflationsprämie gezahlt wird, ist aber Entscheidung des Arbeitgebers. Er hat auch die Möglichkeit, nur an die Mitarbeitenden in niedrigeren Gehaltsklassen die Prämie zu zahlen. Sie wird zusätzlich zum Gehalt und zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt. Sie muss auch nicht in einer Summe überwiesen, sondern kann zum Beispiel auch in monatlichen Teilbeträgen gestückelt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Sonderzahlung ist jedoch Sorgfalt geboten. Um wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu vermeiden, müssen Arbeitgeber nicht nur steuerrechtliche Vorgaben einhalten, sondern auch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Blick haben. Die Möglichkeit zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus.

Wie hoch ist der neue Freibetrag für Zuwendungen?

Der steuerliche Freibetrag für Zuwendungen oder Geldwertvorteile des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, wie etwa Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern, soll zum 1. Januar 2024 von 110 Euro auf voraussichtlich 150 Euro je Betriebsveranstaltung und je teilnehmenden Mitarbeitenden angehoben werden - für weiterhin bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Der Bundesrat muss der Erhöhung noch zustimmen.

Steigen die Pauschalen bei Dienstreisen?

Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen sollen ab dem 1. Januar 2024 angehoben werden, und zwar auf 30 Euro für mehrtägige Reisen und auf 15 Euro für An- oder Abreisetage sowie Tage mit über achtstündiger Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte. Die Erhöhung der Pauschalen bedarf noch der endgültigen Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat.

Was ändert sich für ausländische Fachkräfte?

Ausländischen Fachkräften soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtern, in Deutschland einen Job zu bekommen. Das soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Das dazugehörige Gesetz wurde im Sommer 2023 verabschiedet, seit November sind erste Teile davon in Kraft getreten. Seitdem erhalten Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation einfacher eine Aufenthaltserlaubnis. 2024 werden nun weitere Teile des Gesetzes in Kraft treten, beispielsweise muss die neue Tätigkeit nicht mehr mit dem Abschluss der Fachkraft übereinstimmen.

Wann kommt das Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung?

Bereits seit der Bundesarbeitsgerichtentscheidung vom 13. September 2022 steht fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten von Mitarbeitenden zu erfassen. Seitdem warten wir auf die konkrete gesetzliche Umsetzung dieser Verpflichtung, also darauf, wie die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat. Es liegt zwar inzwischen ein Referentenentwurf vor, der eine Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung für Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitenden vorsieht. Eine Einigung der Regierung wird allerdings erst zu Ende März 2024 erwartet.

Gibt es Neues zum Beschäftigtendatenschutz?

Auch das von der Bundesregierung angekündigte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz lässt auf sich warten. Im Rahmen der Digitalstrategie hatte die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben angekündigt, das zum Thema Datenschutz für Rechtssicherheit bei Arbeitgebern und Beschäftigten sorgen soll. Die Umsetzung dieses Vorhabens bleibt abzuarten.

Wie hoch sind die neuen Grenzen beim Elterngeld?

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld liegt aktuell bei 300.000 Euro. Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die Grenze auf nur noch 100.000 Euro zu senken. Das ist aber inzwischen vom Tisch. Für Geburten ab dem 01.04.2024 gilt die Einkommensgrenze von 200.000 Euro. Diese soll zum 01.04.2025 noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt werden. Arbeitgeber sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeitenden der gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen.

Was ändert sich bei Mindestlohn und Minijob?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 von bislang 12 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht. In einem weiteren Schritt soll er dann Anfang 2025 nochmals auf 12,82 Euro erhöht werden.
Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, besser bekannt als Minijobberinnen und Minijobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. Sie liegt künftig bei 538 Euro brutto statt bisher 520 Euro.

Pressekontakt:

Michaela Maria Bahlmann
Tel. 051519965686
kontakt@kanzlei-bahlmann.de


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Kanzlei Bahlmann


Weitere Mitteilungen

Derzeit liegen keine weiteren Mitteilungen dieser Institution vor.

Neue Mitteilungen per E-Mail?

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik