Medizinischer Dienst Bund|05.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
Neue Richtlinien für Betreuungsdienste
Essen (kkdp)·Zum 1. Juli ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Die Richtlinien beziehen sich auf ambulante Betreuungsdienste und damit auf Dienste, die keine Pflegeleistungen anbieten, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.
Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die Frage, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Damit folgen die Richtlinien der Prüfphilosophie, die bereits für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege umgesetzt wurde.
Qualitätsbewertung anhand von Leitfragen
Geprüft werden zukünftig umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer untersuchen die Versorgungsqualität in einer Stichprobe bei sechs Personen, die durch einen Betreuungsdienst unterstützt werden. Ein Qualitätsaspekt ist zum Beispiel, ob der Betreuungsdienst Risiken und Gefahren für die versorgte Person, etwa ein hohes Sturzrisiko, erkennt und darauf reagiert. Weitere Qualitätsaspekte sind unter anderem der Umgang mit Anzeichen für destabilisierende Versorgungssituationen sowie der Umgang mit An- und Zugehörigen der versorgten Person. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen, wertet diese anhand von Leitfragen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung ab.
Beratungsorientierung im Fokus
Die Prüfungen basieren wie bisher auf einem beratungsorientierten Prüfansatz. Dieser sieht vor, dass die Prüferinnen und Prüfer den ambulanten Betreuungsdienst während der Prüfung zu möglichen Qualitätsverbesserungen beraten. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden des ambulanten Betreuungsdienstes nimmt zukünftig einen höheren Stellenwert ein.
Um ambulante Betreuungsdienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren, enthalten die aktualisierten Richtlinien auch Qualitätsaspekte, die nicht geprüft werden, sondern zu denen das Prüfteam den Betreuungsdienst berät. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Betreuungsdienst und den An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der versorgten Personen.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte den Qualitätsausschuss Pflege beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren zu entwickeln. Für die stationäre Pflege gibt es bereits ein neues Qualitätssystem. Das vergleichbare Qualitätssystem für die ambulante Pflege wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück sowie des Institutes für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld entwickelt und anschließend intensiv evaluiert. Die jetzt für die Qualitätsprüfung von ambulanten Betreuungsdiensten vorgelegten Richtlinien hat der Medizinische Dienst Bund auf dieser Basis erstellt und erlassen. Die Richtlinien wurden am 3. Dezember vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Qualitätsprüfungen führen der Medizinische Dienst und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung durch.
Die Richtlinien beziehen sich auf ambulante Betreuungsdienste und damit auf Dienste, die keine Pflegeleistungen anbieten, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.
Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die Frage, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Damit folgen die Richtlinien der Prüfphilosophie, die bereits für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege umgesetzt wurde.
Qualitätsbewertung anhand von Leitfragen
Geprüft werden zukünftig umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer untersuchen die Versorgungsqualität in einer Stichprobe bei sechs Personen, die durch einen Betreuungsdienst unterstützt werden. Ein Qualitätsaspekt ist zum Beispiel, ob der Betreuungsdienst Risiken und Gefahren für die versorgte Person, etwa ein hohes Sturzrisiko, erkennt und darauf reagiert. Weitere Qualitätsaspekte sind unter anderem der Umgang mit Anzeichen für destabilisierende Versorgungssituationen sowie der Umgang mit An- und Zugehörigen der versorgten Person. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen, wertet diese anhand von Leitfragen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung ab.
Beratungsorientierung im Fokus
Die Prüfungen basieren wie bisher auf einem beratungsorientierten Prüfansatz. Dieser sieht vor, dass die Prüferinnen und Prüfer den ambulanten Betreuungsdienst während der Prüfung zu möglichen Qualitätsverbesserungen beraten. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden des ambulanten Betreuungsdienstes nimmt zukünftig einen höheren Stellenwert ein.
Um ambulante Betreuungsdienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren, enthalten die aktualisierten Richtlinien auch Qualitätsaspekte, die nicht geprüft werden, sondern zu denen das Prüfteam den Betreuungsdienst berät. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Betreuungsdienst und den An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der versorgten Personen.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hatte den Qualitätsausschuss Pflege beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren zu entwickeln. Für die stationäre Pflege gibt es bereits ein neues Qualitätssystem. Das vergleichbare Qualitätssystem für die ambulante Pflege wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück sowie des Institutes für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld entwickelt und anschließend intensiv evaluiert. Die jetzt für die Qualitätsprüfung von ambulanten Betreuungsdiensten vorgelegten Richtlinien hat der Medizinische Dienst Bund auf dieser Basis erstellt und erlassen. Die Richtlinien wurden am 3. Dezember vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Qualitätsprüfungen führen der Medizinische Dienst und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung durch.
Pressekontakt:
Medizinischer Dienst Bund
Michaela Gehms, Pressesprecherin
Tel.: 0201 8327-115
Mobil: +49 (172) 3678007
m.gehms@md-bund.de
