Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein|15.05.2025
PRESSEMITTEILUNG
Gesundheitsministerium berichtet im Sozialausschuss zur Umsetzung der Krankenhausreform - Antragsverfahren für Leistungsgruppen in Vorbereitung
Unter anderem aufgrund von zeitlichen Vorgaben im KHVVG und der nochausstehendenerforderlichen Bundesverordnungen ist zu erwarten, dass es noch zu formellen Anpassungen im KHVVG kommen wird. Es ist davon auszugehen, dass die neue Bundesregierung einen Zeitplan für eine notwendige Anpassung - hier insbesondere zu den im KHVVG verankerten Fristen - bald konkretisieren wird.
Um den Prozess der Antragsannahme durch die Krankenhausplanungsbehörde (Ministerium) und die Übermittlung der Unterlagen an den MD-Nord strukturiert und EDV-unterstützt bearbeiten zu können, hat u.a. ein Softwareanbieter eine entsprechende Softwarelösung entwickelt. Gemeinsam mit acht anderen Ländern, zum Beispiel Niedersachsen, plant Schleswig-Holstein diese Software zu nutzen. Schleswig-Holstein ist damit auch zeitlich mit anderen Bundesländern bei der Umsetzung der Reform im Gleichklang.
Um die nächsten konkreten Schritte in der Antragsstellung zu ermöglichen, muss zunächst eine grundsätzliche Entscheidung im so genannten Leistungsgruppenausschuss auf Bundesebene erarbeitet und durch den Bundesrat verabschiedet werden: Die zu verabschiedende so genannte Leistungsgruppenverordnung wird die genaue Ausgestaltung der Leistungsgruppen festlegen. Trotz des enormen Druckes, der auf den Krankenhäusern lastet, ist es der richtige Weg, das Antragsverfahren erst dann zu eröffnen, wenn ein hinreichend konkreter Entwurf der Leistungsgruppenverordnung und damit eine valide Basis vorliegt. Ziel ist es, so ressourcenorientiert wie möglich mit den Krankenhäusern umzugehen und doppelte Arbeit zu vermeiden. Auch andere Länder haben das Antragsverfahren zeitlich aufgrund der noch ausstehenden Vorgaben des Bundes verschoben.
Zum Transformationsfonds: Nachdem die entsprechende Verordnung mittlerweile veröffentlicht wurde, ist es nun Aufgabe des Bundesamtes für soziale Sicherung, eine zugehörige Förderrichtlinie zu erlassen. Wenn dies geschehen ist, lässt sich konkret beurteilen, wie die Antragsmodalitäten aussehen und Schleswig-Holstein kann darauf basierend das landesseitige Verfahren einleiten. Jedoch gilt auch hier, dass für eine Transformation von Strukturen anhand der jeweiligen Fördertatbestände erst die Leistungsgruppen feststehen müssen, um valide, faktenbasierte Entscheidungen für die Entwicklung, Veränderungen oder das Schließen von Standorten treffen zu können.
Zur Krankenhausplanung im Bereich Psychiatrie: Im Gegensatz zu den somatischen Fachgebieten, wo noch Vorgaben des Bundes fehlen, kann das Ministerium in den psychiatrischen Fächern bereits an der Grundsystematik für einen neuen Krankenhausplan weiterarbeiten, wie bereits im Sozialausschusses vorgestellt. Neben den bestehenden Versorgungsstrukturen werden dabei auch die Prognosen berücksichtigt, wie sich die Versorgung in den nächsten Jahren verändern könnte. Die in entsprechenden Arbeitsgruppen mit Beteiligten zu entwickelndenAnsätze für die Leistungsgruppen im Bereich Psychiatrie werden in den nächsten Wochen und Monaten mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten inhaltlich analysiert und weiterentwickelt. Für die Unterarbeitsgruppen werden auch weitere Akteure neben den originär Beteiligten, wie die Psychotherapeutenkammer, verschiedene Berufsverbände oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, einbezogen. Auch wird das Ministerium die fachärztliche, pflegerische und therapeutische Expertise der handelnden Personen im Land miteinbeziehen.
Hintergrund Krankenhausreform/ weitere Info: schleswig-holstein.de - Krankenhäuser
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