Verband der privaten Krankenversicherung|31.07.2019

PRESSEMITTEILUNG

Bundessozialgericht bestätigt: GKV-Wahltarife sind rechtswidrig

Berlin·Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sämtliche von der AOK Rheinland/Hamburg als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen unzulässig sind, erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der...

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