Bundesärztekammer|17.02.2024
PRESSEMITTEILUNG
Patientenwohl vor Profitorientierung
Bundesärztekammer fordert unverzügliche Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren
Zum Hintergrund: Seit längerer Zeit ist bekannt, dass fachfremde Kapitalinvestoren den Gesundheitsmarkt für sich entdeckt haben, angelockt von den sicheren Geldflüssen der Sozialversicherungsbeiträge. Beliebt ist der Aufkauf kleinerer Krankenhäuser, um auf diesem Weg Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Oft wird dann über ein Angebot lukrativer Leistungen und hohe Leistungsmengen das Ziel verfolgt, hohe Renditen für die Investoren zu erwirtschaften.
Die Bundesärztekammer hat deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich ausgearbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Mit diesen Vorschlägen soll gewährleistet werden, dass das Patientenwohl immer Vorrang hat vor kommerziellen Interessen. Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hatten auch die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. "Ausreichend Regelungskonzepte liegen also auf dem Tisch. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefordert, seinen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen", so Reinhardt.
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