Siemens-Betriebskrankenkasse|29.06.2023

PRESSEMITTEILUNG

Weaning: Vom Qualitätsvertrag in die Regelversorgung

München (kkdp)·Weaning ist in der Regelversorgung angekommen. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse schloss dazu den ersten Qualitätsvertrag.

2018 schloss die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse mit der Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe den ersten Qualitätsvertrag der GKV. Ziel des Vertrags ist es, mehr Menschen von der Beatmung zu entwöhnen (Weaning) und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Mittlerweile nehmen an dem Vertrag 19 Kliniken und 34 Krankenkassen teil. Am 30.06.2023 läuft dieser Qualitätsvertrag nun regulär aus. Seine Inhalte werden weitestgehend in die Regelversorgung überführt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG). Dieses regelt unter anderem die Verbesserung der Beatmungsentwöhnung. Damit schließt das Gesetz bisher bestehende Versorgungslücken.

Mit Auslaufen der 19 Verträge der SBK bleiben ab 1.7.23 nur noch vier Verträge im Leistungsbereich Weaning bestehen.

Die Überführung in die Regelversorgung ist ein Erfolg für Patient*innen und Versichertengemeinschaft

Menschen, die auf künstliche Beatmung angewiesen sind, erfahren große Einschränkungen. Dennoch haben sie, sind sie einmal zurück ins häusliche Umfeld entlassen, wenig Chancen auf eine begleitete Entwöhnung von der Beatmung. Diese Lücke adressiert das im Vertrag definierte Weaning-Konzept. Es setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Patient oder Patientin, behandelnder Klinik, Pflegedienst und Hausarztpraxis. Denn diese überprüfen im Austausch regelmäßig das Weaning-Potential. Bei entsprechendem Ergebnis leitet das behandelnde Team weitere Maßnahmen ein.

Gelingt es, den Patienten oder die Patientin - zumindest teilweise - von der Beatmung zu entwöhnen, bedeutet das für sie einen großen Schritt zu mehr Selbständigkeit und Lebensqualität. Für die Versichertengemeinschaft können zudem beachtliche finanzielle Ressourcen eingespart werden. Da Menschen intensivmedizinisch zu Haus zu betreuen, rund 20.000 Euro pro Monat und pro Versicherten kostet.

Regelversorgung bietet große Chancen, das Weaning-Potential voll auszuschöpfen

Expertinnen und Experten gehen bundesweit von 15.000 bis 20.000 Menschen aus, die außerklinisch beatmet werden und für die Weaning eine Option sein kann. Dennoch wurden nur wenig Versicherte in den Vertrag eingesteuert. Einige Patient*innen konnten dauerhaft von der Beatmung entwöhnt werden. Indem das Versorgungsangebot zum Weaning nun in die Regelversorgung übergeht, haben deutlich mehr Menschen Zugang dazu. Gleichzeitig wird das Versorgungsangebot bekannter unter den Behandelnden. "Vor fünf Jahren haben wir den Qualitätsvertrag zum Weaning mit der Karl-Hansen-Klinik geschlossen. Unser Ziel war es, einen Versorgungsweg zu finden, der möglichst vielen Menschen hilft, wieder selbstständig zu atmen.", so Martin Spegel, Bereichsleiter Ausgabensteuerung bei der SBK. "Wir freuen uns, dass dieser Weg nun in die Regelversorgung übergeht. So können noch viel mehr Menschen ein gutes Stück Lebensqualität zurückgewinnen." Spegel betont weiter: "Aus Sicht der SBK sind Qualitätsverträge ein Erfolgsmodell. Denn sie ermöglichen Krankenkassen und Krankenhäusern gemeinsam, die Versorgung Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen zu verbessern. Versorgungslücken können geschlossen werden. Wir werden uns auch in Zukunft dafür engagieren, über den Weg der Qualitätsverträge Versorgungsverbesserungen für unsere Versicherten zu entwickeln und danach möglichst allen Patientinnen und Patienten zu ermöglichen."

Pressekontakt:

Elke Ruppert
Tel.: 089 62700-161
Mobil: 0151 59068354
E-Mail: elke.ruppert@sbk.org


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