IKK e.V.|16.10.2025
STATEMENT
Statement des IKK e.V.-Geschäftsführers Jürgen Hohnl anlässlich der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises
Berlin (kkdp)·"Die vom GKV-Schätzerkreis prognostizierte erneute deutliche Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf nunmehr 2,9 Prozent für 2026 ist keine Überraschung, sondern stellt die Weiterführung der bereits seit Jahren gefürchteten und beklagten Entwicklung dar. Die Notwendigkeit einer erneuten Erhöhung, dieses Mal um 0,4 Prozentpunkte, zeigt, dass wir nach wie vor vor einer ernsthaften Herausforderung stehen. Auch die heute kurzfristig verkündeten Einsparmaßnahmen sind noch nicht das von der GKV geforderte Ausgabenmoratorium, um Luft für die notwendigen tiefgreifenden Strukturreformen zu bekommen, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren.
Ohne nachhaltige Reformmaßnahmen werden die jetzt verkündeten Prognosen ins Leere laufen, zumal weitere kostenintensive Bereiche bei den Kurzfristmaßnahmen noch nicht adressiert wurden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stellt auch schon allein deshalb eine ´Luftbuchung´ dar, weil in die Schätzung die erforderlichen Mittel zur Auffüllung der Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen nicht berücksichtigt werden. Und schließlich: Die im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegegesetz BEEP angenommenen Einsparungen bei den Krankenhäusern sind bislang nicht konkret hinterlegt. Fachleute erkennen hier eine deutliche Lücke. Es besteht also weiterhin dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf, wenn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, nicht weiter in Mitleidenschaft für eine ausbleibende Strukturreform und fehlende staatliche Finanzierungszusagen genommen werden sollen!"
Ohne nachhaltige Reformmaßnahmen werden die jetzt verkündeten Prognosen ins Leere laufen, zumal weitere kostenintensive Bereiche bei den Kurzfristmaßnahmen noch nicht adressiert wurden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stellt auch schon allein deshalb eine ´Luftbuchung´ dar, weil in die Schätzung die erforderlichen Mittel zur Auffüllung der Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen nicht berücksichtigt werden. Und schließlich: Die im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegegesetz BEEP angenommenen Einsparungen bei den Krankenhäusern sind bislang nicht konkret hinterlegt. Fachleute erkennen hier eine deutliche Lücke. Es besteht also weiterhin dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf, wenn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, nicht weiter in Mitleidenschaft für eine ausbleibende Strukturreform und fehlende staatliche Finanzierungszusagen genommen werden sollen!"
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
Fax: +49 (0)30 202491-50
iris.kampf@ikkev.de