Techniker Krankenkasse|18.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
TK-Chef Baas zum KHAG: "Vom Ziel der Krankenhausreform ist wenig übriggeblieben"
Hamburg (kkdp)·Gestern fand die Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) statt. Dazu sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK):
"Das Krankenhausreformanpassungsgesetz ist in Sachen Klinikqualität ein Schritt in die falsche Richtung. Es macht die Ausnahme zur Regel. Vom ursprünglichen Reformziel, eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für alle Patientinnen und Patienten zu sichern, ist leider wenig übriggeblieben." Zuletzt hätten ausschließlich föderale Einzelinteressen den Kurs der Reform bestimmt, so der TK-Chef. "Dabei hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Zugeständnisse an die Bundesländer gemacht. Ob bei der Lockerung von einheitlichen Qualitätsanforderungen, Ausnahmen in der Zuweisung von Leistungsgruppen oder dem Verzicht auf Erreichbarkeitsvorgaben: Wenn bei der Krankenhausplanung einheitliche Vorgaben fehlen, planen, wie vor der Reform, wieder 16 Einzelne nach eigenem Gusto. So entsteht kein strukturiertes Gesamtbild. Die Ziele einheitliche Behandlungsqualität, mehr Spezialisierung und Effizienz der stationären Versorgung bleiben auf der Strecke."
Baas weiter: "Jetzt wäre die Chance, zumindest noch ein Minimum an Qualitätskriterien zu verankern. Das darf nicht erneut aufgrund von Partikularinteressen aufs Spiel gesetzt werden."
"Das Krankenhausreformanpassungsgesetz ist in Sachen Klinikqualität ein Schritt in die falsche Richtung. Es macht die Ausnahme zur Regel. Vom ursprünglichen Reformziel, eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für alle Patientinnen und Patienten zu sichern, ist leider wenig übriggeblieben." Zuletzt hätten ausschließlich föderale Einzelinteressen den Kurs der Reform bestimmt, so der TK-Chef. "Dabei hat die Bundesregierung bereits zahlreiche Zugeständnisse an die Bundesländer gemacht. Ob bei der Lockerung von einheitlichen Qualitätsanforderungen, Ausnahmen in der Zuweisung von Leistungsgruppen oder dem Verzicht auf Erreichbarkeitsvorgaben: Wenn bei der Krankenhausplanung einheitliche Vorgaben fehlen, planen, wie vor der Reform, wieder 16 Einzelne nach eigenem Gusto. So entsteht kein strukturiertes Gesamtbild. Die Ziele einheitliche Behandlungsqualität, mehr Spezialisierung und Effizienz der stationären Versorgung bleiben auf der Strecke."
Baas weiter: "Jetzt wäre die Chance, zumindest noch ein Minimum an Qualitätskriterien zu verankern. Das darf nicht erneut aufgrund von Partikularinteressen aufs Spiel gesetzt werden."
Pressekontakt:
Anne Kraemer
anne.kraemer@tk.de
040 - 69 09-53 45
