UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH|22.03.2022

PRESSEMITTEILUNG

Anlaufschwierigkeiten bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Berlin (kkdp)·Unabhängige Patientenberatung rät zum Widerspruch, wenn die Krankenkasse wegen verspäteter Meldung kein Krankengeld zahlt

Einige Krankenkassen zahlen ihren Versicherten kein Krankengeld, wenn sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht rechtzeitig erhalten haben. Seit dem 1. Januar 2021 sind Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet, die AU an die Krankenkassen elektronisch zu übermitteln. Ist die elektronische Übertragung aus technischen Gründen nicht möglich, wird die AU als so genanntes Ersatzverfahren weiter in Papierform ausgestellt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist darauf hin, dass dieses Ersatzverfahren nicht zulasten der Versicherten gehen darf. "Zwar müssen die Versicherten dann selbst die Bescheinigung an die Krankenkasse senden, tun sie das nicht, darf die Krankenkasse aber kein Ruhen des Krankengeldes anordnen. Stellt die Kasse dennoch die Zahlungen ein, sollten Versicherte Widerspruch einlegen", sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.

In der UPD-Beratung melden sich aktuell vermehrt Ratsuchende, deren Krankenkassen die Zahlung von Krankengeld mit Verweis auf eine verspätete Vorlage der AU durch Versicherte eingestellt haben. Nach Informationen der UPD ist der Grund für die verspätete AU aber in der Regel kein Versäumnis der Versicherten: Vielmehr funktioniert der elektronische Versand der AU oft nicht; der Patient hat aber schon die Praxis verlassen und auch keinen Ausdruck erhalten. Ist der digitale Versand bis zum Ende des folgenden Werktages nicht möglich, muss die Arztpraxis die Papierbescheinigung selbst an die Kasse versenden. In der Praxis geschieht das aber oft nicht.

Kassen dürfen bei Nutzung von eAU Krankengeld nicht aussetzen

Liegt der Krankenkasse kein entsprechender Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten vor, darf sie grundsätzlich zwar das Ruhen des Krankengeldes anordnen. Laut gesetzlicher Grundlage ruht der Anspruch aber nicht, wenn das elektronische Übermittlungsverfahren zur Anwendung kommt. "Praktisch heißt das: Ein Aussetzen der Krankengeldzahlung wegen einer verspäteten AU sollte für die Krankenkassen im Regelfall aktuell nicht möglich sein, denn Ärzte sind seit Anfang des Jahres zur elektronischen Übermittlung der AU an die Krankenkasse verpflichtet. Dass sie das papierbasierte Ersatzverfahren anwenden, weil sie die technischen Voraussetzungen in ihrer Praxis nicht geschaffen haben, darf auf keinen Fall zulasten der Versicherten gehen", betont Thorben Krumwiede.

Urteil bestätigt: Verspätete AU darf nicht zur Aussetzung von Krankengeld führen

Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dresden. Ein Versicherter hatte erfolgreich geklagt, nachdem die Krankenkasse die Zahlung zunächst abgelehnt hatte. Die Kasse begründete die Entscheidung damit, dass sie nicht innerhalb einer Woche über die weitere Arbeitsunfähigkeit nach den ersten sechs Krankheitswochen informiert worden war. "Wir raten Versicherten daher dringend dazu, gegen solche Bescheide schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen und sich dabei auch auf das Urteil des Sozialgerichts Dresden zu berufen", sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der UPD.

Digitalisierung des Gesundheitswesens verläuft stockend

Die eAU wurde Stand Ende Februar bereits über 3 Millionen Mal ausgestellt und ist damit ein weiterer Baustein in der andauernden Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Schon seit Anfang 2021 steht beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend zur Verfügung. Laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klagen allerdings viele Arztpraxen über Probleme mit der so genannten Telematikinfrastruktur, über die die neuen digitalen Anwendungen und Prozesse umgesetzt werden, sowie mit den nötigen Updates der Praxisverwaltungssysteme. Die Technik sei unausgereift, Termine mit IT-Spezialisten benötigten einen langen Vorlauf und der Zeitaufwand für die Einrichtung und Ausstellung der eAU sei zu hoch. "Wir begrüßen neue digitale Anwendungen, die Prozesse im Gesundheitswesen beschleunigen und vereinfachen", sagt Marcel Weigand, Leiter für Kooperation und digitale Transformation bei der UPD, und ergänzt, "Allerdings klappt der Übergang in einigen Fällen leider nur unzureichend, wie das Beispiel eAU und Krankengeld zeigt." Wenn die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit nicht funktioniert, sollten Patienten mit der Arztpraxis besprechen, wer den Papierausdruck der AU umgehend an die Krankenkasse versendet, um Probleme mit der Krankengeldzahlung zu vermeiden. Nach Weigands Worten sollten außerdem die Verwaltungsprozesse so angepasst werden, dass Krankenkassen zukünftig eine Empfangsbestätigung nach dem Erhalt einer eAU ausstellen müssen. Andernfalls können sich Praxen und Patienten nie sicher sein, dass die Übermittlung der eAU erfolgreich war.

Pressekontakt:

Jann G. Ohlendorf
Pressesprecher
Telefon: 0049-(0)30-868721-140
Email: presse@patientenberatung.de


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