UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH|07.09.2023

PRESSEMITTEILUNG

Der elektronische Heil- und Kostenplan (HKP) - was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

Berlin (kkdp)·"Ich brauche eine neue Zahnkrone. Deshalb war ich bei meinem Zahnarzt. Bisher habe ich immer einen Heil- und Kostenplan bekommen, den ich unterschrieben und an meine Krankenkasse geschickt habe. Von der Praxis habe ich gehört, dass sie die Daten jetzt digital an die Kasse übermittelt. Wie erfahre ich nun, was die Krankenkasse übernimmt und was ich bezahlen muss? Muss ich den HKP nicht mehr unterschreiben?"

Gerda S. aus Bremen

Wie Frau S. wenden sich viele Ratsuchende mit Fragen zum elektronischen HKP an die UPD.

Der Heil- und Kostenplan

Benötigen gesetzlich Versicherte Zahnkronen, eine Brücke oder eine Prothese, erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser enthält Angaben zum Zahnstatus (dem Befund), der Regelversorgung (die Basisversorgung, die allen gesetzlich Versicherten zusteht) und der geplanten Therapie mit den voraussichtlichen Kosten (inkl. Berücksichtigung des Bonushefts). Seit diesem Jahr wird der HKP digital erstellt und nicht mehr den Patientinnen und Patienten ausgehändigt.

Die Patienteninformation

Die Versicherten bekommen von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ein ausgedrucktes Informationsblatt: die Patienteninformation. Ab dem 1. Oktober 2023 gibt es dafür neue Vorlagen:

Wünschen Patientinnen und Patienten nur die Regelversorgung, enthält die ärztlich unterschriebene Patienteninformation neben den Praxisdaten alle Angaben zur geplanten Therapie und den Kosten. Dazu gehören die geschätzten Material- und Laborkosten, der voraussichtliche Festzuschuss der Krankenkasse und der Eigenanteil, der selbst zu zahlen ist.

Wählen Versicherte Zahnersatz, der von der Regelversorgung abweicht, erhalten Sie eine Patienteninformation, die darüber hinaus die Kosten auflistet, die gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte von ihnen zu zahlen sind. Ein direkter Vergleich zeigt, welche Kosten bei der Wahl der Regelversorgung entstanden wären.

Mit der Unterschrift unter die Patienteninformation bestätigen Patientinnen und Patienten, dass sie aufgeklärt wurden und dass sie mit der Behandlung und den Kosten einverstanden sind.

Wie es weitergeht

Die Praxis übermittelt den HKP digital an die Krankenkasse. Die Kasse prüft den HKP. Wenn sie ihn genehmigt, informiert sie den Zahnarzt digital. Frau S. erhält von der Krankenkasse die Bewilligung per Post. Danach beginnt der Zahnarzt mit der Behandlung.

Wichtige Hinweise

Frau S. sollte die Patienteninformation nicht leichtfertig unterschreiben, sondern sie vorher sorgfältig lesen. Sie sollte prüfen, ob ihr Bonusheft berücksichtigt ist. Offene Fragen kann sie mit ihrem Zahnarzt klären oder sich von der UPD beraten lassen. Vorher sollte sie nicht mit der Behandlung beginnen. Von einer Unterschrift auf dem Behandlungsstuhl kann nur abgeraten werden. Wenn sie sich für eine höherwertige Leistung entscheidet, die sie auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bezahlt, sollte sie sich in der Patienteninformation auch den Steigerungssatz angeben lassen. Von der unterschriebenen Patienteninformation sollte Frau S. sich eine Kopie geben lassen.

Pressekontakt:

Jann G. Ohlendorf
Pressesprecher
Telefon: 0049-(0)30-868721-140
Email: presse@patientenberatung.de


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik