UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH|30.09.2021
PRESSEMITTEILUNG
Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Unabhängige Patientenberatung informiert Patienten
"Die eAU spart nicht nur Papier, sondern vor allem für Patienten auch Zeit und Wege ein. Zukünftig müssen sich Versicherte nicht mehr selbst darum kümmern, ihre Krankenkasse über Krankheitszeiten zu informieren. Die Gefahren von Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und eventueller Probleme beim Krankengeldbezug werden dadurch minimiert", sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Mit Blick auf die weiteren für die Einführung der eAU geplanten Meilensteine weist er auf den Stichtag 1. Januar 2022 hin: "Ab dann wird die Information der Krankenkasse per eAU durch Praxen und Kliniken zur Pflicht - und spätestens dann sollte auch die technische Infrastruktur stehen."
Ab Mitte 2022 wird auch der Arbeitgeber über eine AU digital informiert
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Krankenkassen auch den Arbeitgeber des krankgeschriebenen Patienten elektronisch über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Das erspart Patienten Aufwand und eventuelle Schwierigkeiten wegen zu spät eingereichter Krankmeldungen: Sie können sich nach dem Arztbesuch und der Krankschreibung ganz auf ihre Gesundung konzentrieren. Auf Wunsch können Versicherte aber auch nach dem ersten Juli in der Praxis noch einen Durchschlag der eAU in Papierform für sich selbst erhalten.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Kurzinformation auf der Website der Unabhängigen Patientenberatung.
Pressekontakt:
Jann G. Ohlendorf
Pressesprecher
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