VIACTIV Krankenkasse|08.01.2015

PRESSEMITTEILUNG

Jetzt Zuzahlungen aus 2014 abrechnen

Bochum·Gesetzlich Versicherte, die im Jahr 2014 Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgewendet haben, sollten jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf Erstattung eines Teiles dieser...

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