hkk Krankenkasse|26.03.2020
PRESSEMITTEILUNG
hkk erleichtert Unternehmen und Selbstständigen die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Bremen·Vereinfachte Stundungsregelungen, keine Mahn- und Säumniszuschläge / Verzicht auf Sicherheitsleistungen möglich / Unbürokratische Neufestsetzung von Beiträgen für Selbstständige
Die Corona-Krise belastet viele Selbstständige und Unternehmen durch gravierende Einnahmeausfälle. Trotzdem sind die Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zu entrichten. Um den Betroffenen schnell und unbürokratisch durch diese Krise zu helfen, bietet die hkk Krankenkasse Arbeitgebern, Selbstständigen und Kleinunternehmern die unbürokratische Stundung ihrer Sozialversicherungsbeiträge an.
Die hkk stundet die Sozialversicherungsbeiträge ohne Sicherheitsleistung für die Monate März und April, wenn Unternehmen nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht pünktlich zum Fälligkeitstag bezahlen können. Dann entfallen auch die Mahn- und Säumniszuschläge. Diese und weitere Erleichterungen greifen, wenn alle anderen Maßnahmen aus den Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. Es ist lediglich eine formlose schriftliche Erklärung nötig, dass die pünktliche Bezahlung der Beiträge nicht möglich ist, dass die Zahlungsschwierigkeiten aus der Corona-Krise resultieren und dass alle Maßnahmen ausgeschöpft wurden, um kurzfristig die Liquidität zu erhöhen.
Weitere Unterstützung bietet die hkk Selbstständigen durch eine unbürokratische Neufestsetzung der künftigen Beiträge. Auch hier sollten die Betroffenen formlos einen schriftlichen Antrag stellen und nachvollziehbar begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch die Einnahmen in Zukunft sind.
Pressekontakt:
Holm Ay, Pressesprecher
Tel.: 0421 3655-1000
E-Mail: presse@hkk.de
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