Verband der Ersatzkassen e. V.|20.11.2025

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat zum kleinen Sparpaket
vdek: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket wäre ein falsches Signal

Berlin (kkdp)·Am 21.11.2025 berät der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), der auch die Regelungen zum "kleinen Sparpaket" zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen beinhaltet. Die Länder erwägen, wegen des Sparvorhabens bei den Krankenhäusern (Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu erklärt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Das beschlossene Sparpaket darf nicht wieder aufgeschnürt und keinesfalls reduziert werden. Es ist dringend notwendig, um die angespannte Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr zu entlasten. Dies gilt vor allem für die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel im Krankenhausbereich. Auch wenn das Einsparvolumen bei den Krankenhäusern nach Berechnungen der Krankenkassen um 500 Millionen Euro geringer ausfallen wird, so ist die verbleibende Summe von 1,3 Milliarden Euro dennoch beitragssatzrelevant. Ein Rückzieher bei den Einsparmaßnahmen wäre ein fatales Signal an die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. Die Beitragssatzanhebungen im kommenden Jahr, zu denen bereits jetzt viele Kassen gezwungen sind, würden noch höher ausfallen.

Krankenhausausgaben steigen um mehr als sieben Prozent (über acht Milliarden Euro)

Die Krankenhäuser werden trotz Aussetzens der Meistbegünstigungsklausel in 2026 Mehreinnahmen von rund acht Milliarden Euro verbuchen. Die Ausgaben steigen insgesamt auf rund 120 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von mehr als sieben Prozent, die deutlich über der Gesamtentwicklung liegt. Zusätzlich stehen den Krankenhäusern ab 2026 rund 29 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhauslandschaft über den Krankenhaus-Transformationsfonds zur Verfügung. Hinzu kommen weitere vier Milliarden Euro sogenannte Sofort-Transformationskosten, die bereits jetzt über Rechnungszuschläge finanziert werden.


Wir brauchen ein zweites Sparpaket

Die Maßnahmen des ´kleinen Sparpakets´ reichen ohnehin nicht aus, um die Beiträge stabil zu halten. Es braucht dringend ein zweites Sparpaket, das auch alle anderen Leistungsbereiche in den Blick nimmt. Dazu gehört - wie nun auch von den Ländern in die Diskussion gebracht - die Anhebung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel. Wir fordern eine Erhöhung von sieben auf 16 Prozent, das brächte Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro jährlich. Auf der Einnahmenseite brauchen wir endlich verbindliche Zusagen des Staates zur vollen Kostenübernahme versicherungsfremder Leistungen, insbesondere was die Refinanzierung der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende anbelangt. Weil der Staat dieser Verpflichtung seit Jahren nicht nachkommt, bereitet der GKV-Spitzenverband aktuell eine Klage im Namen der Krankenkassen vor, an der sich alle sechs Ersatzkassen beteiligen."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


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