Verband der Ersatzkassen e. V.|22.07.2025

PRESSEMITTEILUNG

Die monatliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege steigt weiter - Politik muss endlich wirksam handeln

Berlin (kkdp)·Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt von 2.871 Euro auf 3.108 Euro monatlich gestiegen. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. "Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen", so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. "Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr", betonte Elsner.

Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Detail

Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken (PDF, 195 KB, Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen im Pflegeheim 2025 / Bundesgebiet und Bundesländer).


Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


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