Verband der Ersatzkassen e. V.|09.10.2025

PRESSEMITTEILUNG

vdek fordert abgesenkten Steuersatz auch für Arzneimittel - Arzneimittel sind kein Luxusgut

Berlin (kkdp)·Am 8. Oktober 2025 fand die 1. Lesung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz statt. Eine zentrale Maßnahme ist die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Seit Jahren fordern wir Ersatzkassen eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent. Was schon seit langem für Schnittblumen, Zucker oder Taxifahrten gilt und künftig auch für Restaurantbesuche ermöglicht werden soll, muss erst recht für Arzneimittel gelten. Arzneimittel sind kein Luxusgut, sondern gehören zur medizinischen Behandlung. Würde der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent abgesenkt, könnten jährlich rund sechs bis sieben Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespart werden, das sind 0,3 Beitragssatzpunkte. Angesichts der kritischen Finanzsituation der GKV wäre dies das richtige Signal an die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. Andere Länder machen es uns vor: Österreich erhebt zehn Prozent bei einem allgemeinen Satz von 20 Prozent, Spanien nur vier Prozent bei einem allgemeinen Satz von 21 Prozent. In Schweden verdient der Staat keinen Cent an verschreibungspflichtigen Medikamenten. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, sich auch hierzulande für eine Senkung einzusetzen."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


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