Digitale Anwendungen kommen

Bundeskabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

01.04.2020·Digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept sollen möglichst schnell und unter Einhaltung des bestmöglichen Datenschutzes in die praktische Versorgung einfließen. Dies sind die Ziele des "Patientendaten-Schutz-Gesetzes", dessen Entwurf am Mittwoch (01.04.2020) vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bestandteil des Gesetzes ist auch die bisher als anfällig geltende Telematikinfrastruktur (TI). Für Kassen und Leistungserbringer werden Verantwortungsbereiche definiert, Diensteanbietern drohen künftig hohe Bußgelder.

Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich zukünftig digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für...

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