Änderungen ab 2024
Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst
03.11.2023·Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2024 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.
Zum 01.01.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,41 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und des sich anschließenden Übergangsbereichs bis 2.000,00 Euro. Seit Oktober 2022 wird die Grenze für Minijobs dynamisch ermittelt und entspricht jeweils einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn. Dementsprechend steigt die Verdienstgrenze für Minijobs durch die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2024 von aktuell 520,00 Euro auf 538,00 Euro. Der Übergangsbereich beginnt damit ab 01.01.2024 bei 538,01 Euro. Die obere Verdienstgrenze bleibt unverändert bei 2.000,00 Euro.
Neuer Berechnungsfaktor für Beiträge aus Midijobs
Eine weitere Veränderung betrifft den Berechnungsfaktor "F" für die Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich. Er errechnet sich aus den Beitragssätzen zur Sozialversicherung, welche sich im Zuge der Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,1 Punkte auf 1,7 Prozent verändert haben (vgl. "Links zum Thema"). Ab 01.01.2024 beträgt der Berechnungsfaktor damit rechnerisch 0,6846.
Übergangsregelung für Midijobs läuft Ende 2023 aus
Durch die am 01.10.2022 um 70,00 Euro angehobenen Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs (vgl. "Links zum Thema") wurden versicherungspflichtige Beschäftigungen, die am 30.09.2022 bereits bestanden, ab 01.10.2022 grundsätzlich versicherungsfrei, wenn das Entgelt zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro lag. In diesen Fällen galt die Versicherungspflicht jedoch im Zuge einer Übergangsregelung mit besonderer Beitragsberechnung fort. Betroffene Arbeitnehmer hatten aber die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Mit dem 31.12.2023 entfallen die Übergangsregelung und die daraus resultierende besondere Beitragsberechnung ersatzlos.
Online-Beitragsrechner für Midijobs aktualisiert für 2024
Sowohl die neuen Verdienstgrenzen als auch die für 2024 aktualisierten Berechnungswerte werden vom Midijobrechner (vgl. "Links zum Thema") bereits berücksichtigt. Möglich ist zudem, die Beiträge unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen oder bei Mehrfachbeschäftigung zu ermitteln. Auch die Arbeitgeberumlagen U1/U2 sowie die Insolvenzgeldumlage werden ausgewiesen.
- Online-Midijobrechner für Beiträge und Umlagen im Übergangsbereich
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- Oktober 2022 / Höhere Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs
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