Änderungen ab 2024
Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst
03.11.2023·Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2024 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.
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