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Bosch BKK


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Bei Krankheit bleiben viele Dinge oftmals unerledigt. Die Bosch BKK steht ihren Versicherten in diesem Fall zur Seite und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung: Kein anderes Haushaltsmitglied kann diesen weiterführen und im Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren. Oder: Der Versicherte bedarf nach einer stationären Maßnahme der erweiterten ärztlich empfohlenen Schonung.
Detailfragen werden gerne im persönlichen Gespräch erläutert.

Autor: Bosch BKK

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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