BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Schutzimpfungen § 20i SGB V, Reiseschutzimpfungen

Schützen Sie sich und Ihre Familie bestmöglich. Die BERGISCHE übernimmt alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen nach § 17 der Satzung der BERGISCHEN - dazu gehören auch die Reiseimpfungen und die Grippeschutzimpfung.
Die BERGISCHE übernimmt für versicherte Personen, die das 18. aber nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Impfungen gegen das HPV Humane Papillomvirus.

RSV-Impfung für Schwangere
Die BERGISCHE übernimmt für schwangere Versicherte in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche die Kosten für eine ärztlich empfohlene Impfung gegen RSV-Infektionen mit einem für Schwangere zugelassenen Impfstoff.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE


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