BERGISCHE KRANKENKASSE
Mehrleistung
Zuschuss zu stationären Hospizen
Zuschuss zu stationären Hospizen i. H. v. 10 % der monatlichen Bezugsgröße.
Versicherte der BERGISCHEN, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 10 % der monatlichen Bezugsgröße.
Versicherte der BERGISCHEN, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann.
Der Zuschuss beträgt kalendertäglich 10 % der monatlichen Bezugsgröße.
Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE
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