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Mehrleistung

Hebammen-Rufbereitschaft

Damit die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie abrufbereit ist, wird zwischen Ihnen und der Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbart.

Für die Rufbereitschaft berechnet die Hebamme eine Pauschale. Die BKK ProVita erstattet Ihnen die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

Autor: BKK ProVita


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Tel. 0800 6648808*
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