mhplus Krankenkasse


Wahltarif

Wahltarif Krankengeld - Selbständigkeit bestens abgesichert

Im Fall der Fälle trotzdem abgesichert.
Dieser Wahltarif richtet sich an Selbständige, unständig und befristet Beschäftigte, Künstler und Publizisten.

Ihre mhplus zahlt Ihnen Krankengeld:
+ aufgrund von Arbeitsunfähigkeit
+ bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
+ bei Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung oder
in einer Versorgungseinrichtung

Das Krankengeld wird je Kalendertag bezahlt.
Zur Berechnung des Krankengeldes wird ausschließlich das Arbeitsentgelt/-Einkommen herangezogen das in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.

Frühestens ab dem 5. Monat nach Beginn der Laufzeit des Tarifs haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Neben dieser Wartezeit gibt es eine Karenzzeit bei jeder Arbeitsunfähigkeit.
Diese richtet sich nach Personengruppen:

Personengruppe
Hauptberuflich Selbständige,
unständig/befristet Beschäftigte
unter 10 Wochen - ab dem 22. Tag

Künstler und Publizisten - ab dem 15. Tag

Mit der Wahl Ihres Krankengeldtarifs binden Sie sich an Ihre mhplus für mindestens drei Jahre und Ihre Mitgliedschaft bei der mhplus kann während der Teilnahme an diesem Wahltarif nicht gekündigt werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier:
https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/versicherung/wahltarife/krankengeld

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die mhplus BKK aus.

Autor: mhplus Krankenkasse


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Kontakt zur mhplus BKK:
Tel. 07141 - 9790-0
oder per E-Mail

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