mhplus Krankenkasse


Wahltarif

Wahltarif Selbsbehalt

Der Wahltarif Selbstbehalt ist ein Wahltarif nach § 53 Abs. I SGB V. In diesem Tarif erhalten die Mitglieder eine Prämie, weil sie einen Teil der Kosten übernehmen, die von der mhplus Betriebskrankenkasse für sie zu tragen sind (Selbstbehalt).

Umfang
Auszahlung einer Prämie Je höher die schädlichen Leistungskosten sind, desto geringer fällt die Prämie aus. Erreichen die Leistungskosten die Höhe der Prämie, entfällt der Anspruch auf eine Prämienauszahlung.

Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglied der mhplus mit einem beitragspflichten Jahreseinkommen größer 20.000 Euro. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (z.B. ALG-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende etc.)
die den Wahltarif Beitragsrückzahlung (Prämie), Wahltarif Reiseschutz oder Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapieformen gewählt haben.

Mindestbindungsfrist
Der Wahltarif Selbstbehalt endet nach schriftlicher Kündigung frühestens nach Ablauf von 3 Jahr ab Teilnahmebeginn ohne fristgerechte schriftliche Kündigung Verlängerung des Vertrages ,um ein weiteres Jahr.
Die Mitgliedschaft bei der mhplus kann während der Teilnahme am Wahltarif nicht gekündigt werden.

Prämienzahlung
Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

Eine Auszahlung der Prämie erfolgt sobald alle Leistungsdaten des Mitgliedes vorliegen. Dies ist voraussichtlich im 3. Quartal des Folgejahres der Fall.

Tarif Prämie
Selbstbehalt 300,00 €

Unschädliche Leistungen:
Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V),
Leistung zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen § 22a SGB V)
Medizinische Vorsorgeleistungen ( § 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten,
Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V),
Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V)
Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien (§ 24c SGB V).

Selbstbehalt
Falls eine Leistung in Anspruch genommen wird die nicht in der o. g. Liste der unschädlichen Leistungen aufgeführt ist , ist dies eine schädliche Leistung und die Mitglieder tragen eine Selbstbeteiligung.

Tarifstufe Selbstbehalt
Selbstbehalt 450,00 €

Die Rückforderung eines zu zahlenden Selbstbehaltes erfolgt automatisch nach Prüfung der Leistungsdaten des Versicherten durch mhplus.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die mhplus BKK aus.

Autor: mhplus Krankenkasse


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Kontakt zur mhplus BKK:
Tel. 07141 - 9790-0
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