Krankenkassen sind jeweils bis 01.03. zur Veröffentlichung der von ihnen für das Vorjahr gezahlten Vorstandsvergütungen und der zusätzlich erbrachten Leistungen (für Versorgung, PKW, etc.) verpflichtet. Die Liste basiert auf den aktuellen Meldungen der Kassen. Die Höhe der Zusatzleistungen ist unter Details genannt (ab 2021). Sie ist wesentlich von den Aufwendungen der Kassen für die Zusatzversorgung der Vorstände (Betriebsrente/privat) geprägt.
Vorschau/Auszug:
| Kassenname | var.iabel1 | Gesamt2 | Diff3 | |
|---|---|---|---|---|
0,00 € |
402.518,04 € |
|||
0,00 € |
360.600,00 € |
|||
0,00 € |
352.307,79 € |
|||
62.575,50 € |
311.790,08 € |
|||
47.880,00 € |
300.360,00 € |
2Gez. Gesamtverg. im KJ 2Gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr 2gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr
3Steigerungsrate der gezahlten Gesamtvergütung zum Vorjahr
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Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand.
Hintergrund
Vorstandsverträge und -vergütungen in der GKV
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