Arbeitsagentur übernimmt in Härtefällen auch Zusatzbeiträge
20.04.2010·Für Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Zusatzbeiträge nicht automatisch einen Kassenwechsel bedeuten. Sollte dieser eine "besondere Härte" darstellen, kann die Arbeitsagentur auch den Zusatzbeitrag übernehmen.
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