Arbeitsagentur übernimmt in Härtefällen auch Zusatzbeiträge

20.04.2010·Für Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Zusatzbeiträge nicht automatisch einen Kassenwechsel bedeuten. Sollte dieser eine "besondere Härte" darstellen, kann die Arbeitsagentur auch den Zusatzbeitrag übernehmen.

Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, ist die Zahlungspflicht ihrer Mitglieder nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II sind damit grundsätzlich zahlungspflichtig. Für Hilfebedürftige besteht jedoch in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit, dass der Träger der Grundsicherung auch die Zusatzbeiträge...

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