BGH bestätigt Abrechnungspraxis bei Privatpatienten

10.11.2007·Bei der Abrechnung ihrer Leistungen mit Privatpatienten dürfen Ärzte die Vergütung mit einem Faktor von bis zu 2,3 multiplizieren. Nur höhere Steigerungen muss der Arzt begründen. Dies ist rechtens, urteilte nun der BGH.

Ärzte dürfen für die Behandlung von Privatpatienten auch dann den Höchstsatz der üblichen Gebührenspanne abrechnen, wenn es sich um eine nur durchschnittliche Leistung handelt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte der Ärzte gegenüber ihren Patienten. Der BGH korrigiert mit seinem Urteil zugleich...

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