BVA ermittelt gegen HEK wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung
19.09.2013·Die Selbstverwaltung der HEK steht in der Kritik, über das Verbreiten der eigenen politischen Auffassung unzulässig in den Bundestagswahlkampf eingegriffen zu haben. Befürchtet wird auch ein Schaden für die Kampagne zur Organspende.
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