Bundestag beschließt GKV-FKG
Neue Regeln für den Wettbewerb und Finanzausgleich der Krankenkassen
13.02.2020·Der Bundestag hat am Donnerstag das "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind Neuregelungen im Organisations- und Haftungsrecht der Kassen sowie eine zielgenauere Ausrichtung des Risikostrukturausgleichs (RSA). Mit dem FKG treten zudem Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln in Kraft. Zuvor wurde das Gesetz nach Streichung wesentlicher Inhalte noch umbenannt.
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