Bundestag verabschiedet neues Vertragsarztrecht

28.10.2006·2007 tritt ein neues Vertragsarztrecht mit dem Ziel in Kraft, die ambulante Versorgung flexibler zu gestalten und die drohende Unterversorgung - insbesondere ländlicher Gebiete - zu verhindern.

Mit der Mehrheit der Stimmen aus Union und SPD hat der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechtes (VÄndG) verabschiedet. Kernpunkt des Gesetzes ist die Umstellung des ärztlichen Vergütungssystems von Punktwerten auf feste Euro-Beträge je Leistung. Zudem dürfen Vertragsärzte künftig auch außerhalb ihres Vertragsarztsitzes tätig...

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