Fiktive Leistungsgenehmigung

Urteil zu Ansprüchen des Versicherten bei (zu) später Entscheidung der Krankenkasse

02.06.2020·Das Bundessozialgericht (BSG) hat die bisherige Rechtsprechung zur sogenannten "Genehmigungsfiktion" gekippt. Hiernach galt eine vom Versicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht über den Antrag entschieden hat.

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, galt die Leistung bisher - auch nach der Rechtsprechung des BSG - als genehmigt. Mit seinem aktuellen Urteil vom 26.05.2020 hat der 1. Senat des BSG diese Position nun aufgegeben. Nach...

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