Finanzierung der Altersrückstellungen

Krankenkassen dürfen ab Januar 2017 in Aktien investieren

19.11.2016·Die Krankenkassen und ihre Verbände sind seit 2010 dazu verpflichtet, für ihre Altersversorgungszusagen bis spätestens 2049 ein zur Ausfinanzierung ausreichendes Deckungskapital und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Hierzu erhalten sie auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ab 2017 weitere Möglichkeiten.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen künftig einen Teil ihrer Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellungen in Aktien investieren. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung (§171e Abs. 2a SGB V) wonach der Anteil der...

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