Finanzierung der Midijobs

Übergangsbereich verlagert Beitragslast auf höhere Einkommen

05.10.2022·Mit der zum 01.01.2023 beschlossenen Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.600,- Euro auf 2.000,- Euro verschiebt sich die Beitragslast zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiter zugunsten der Beschäftigten. Zusätzlich werden Arbeitnehmer mit Entgelten oberhalb des Übergangsbereichs indirekt durch höhere Beiträge belastet, um die Entlastung geringerer Einkommen zu finanzieren. Hierzu wird neben dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Solidaritätsprinzip ein Subsystem geschaffen und ausgebaut, welches als gesamtgesellschaftliche Leistung richtigerweise aus Steuergeldern finanziert werden müsste.

Im Übergangsbereich werden die Beschäftigten durch reduzierte Beiträge entlastet, indem das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Beitragsbemessung fiktiv reduziert wird. Der Arbeitnehmerbeitrag setzt hierdurch zu Beginn des Übergangsbereichs bei null an und steigt gleitend zur Obergrenze hin auf den regulären Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag...

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