Freiheitsstrafe

Hebamme nach Abrechnungsbetrug zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt

07.07.2015·Wegen Abrechnungsbetruges hat das Amtsgericht München eine Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Durch den Vertrauensmissbrauch habe sie nicht nur den Krankenkassen, sondern insbesondere auch ihrem Berufsstand geschadet, so die Richter.

Wegen 192-fachen Betrugs ist eine Münchener Hebamme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte das Amtsgericht München am Montag (06.07.2015) mit Bezug auf das damit veröffentlichte Urteil vom 21.05.2015 mit. / Gesamtschaden von knapp 105.000 Euro / Im vorliegenden Fall arbeitete eine...

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